Elektriker, Mechaniker & Facharbeiter – mit anerkannter Qualifikation.
Wir bringen qualifizierte Fachkräfte aus Drittstaaten in Ihre Produktion. Von der Gleichwertigkeitsprüfung bei der IHK FOSA über das beschleunigte Fachkräfteverfahren bis zur betrieblichen Einarbeitung – alles digital gesteuert und für Sie transparent nachvollziehbar.


Fundiert geprüft, statt nur behauptet.
Ausländische Berufsabschlüsse sind auf dem Papier oft schwer einzuordnen. Deshalb lassen wir jeden Abschluss vor der Vermittlung durch die zuständige IHK FOSA fachlich mit dem deutschen Referenzberuf abgleichen.
Sie erhalten als Betrieb Klarheit über:
- Volle, teilweise oder fehlende Gleichwertigkeit zum deutschen Referenzberuf
- Konkrete fachliche Lücken, die per Anpassungsqualifizierung geschlossen werden müssen
- Nachgewiesene praktische Fähigkeiten (z. B. Schaltpläne lesen, Verdrahtung, CNC-Bedienung)
- Den passenden deutschen Referenzberuf für Vertrag und Eingruppierung
Darunter sind auch studierte Elektroingenieure mit langjähriger praktischer Berufserfahrung – ihre Abschlüsse durchlaufen dieselbe Prüfung und liegen bei Vermittlung bereits vollständig anerkannt vor.
Die drei Phasen der Facharbeiter-Integration.
So bringen wir Ihre neuen Fachkräfte sicher und mit anerkannter Qualifikation in die Produktion.
Qualifikationsprüfung & Matching
Vor der Vermittlung prüfen wir, wie der ausländische Abschluss (z. B. Elektriker, Mechatroniker, Industriemechaniker) im Vergleich zum deutschen Referenzberuf einzuordnen ist.
- Zeugnisse & Nachweise vorab fachlich gesichtet und übersetzt
- Soll-Ist-Abgleich mit dem deutschen Referenzberuf
- Praktische Fähigkeiten per Video dokumentiert (z. B. Schaltplan lesen, Verdrahtung)
Anerkennung & Visaverfahren
Wir stellen den Antrag auf Gleichwertigkeitsfeststellung bei der zuständigen IHK FOSA und steuern parallel das Visumsverfahren – inklusive beschleunigtem Fachkräfteverfahren.
- Antragstellung bei der IHK FOSA für die Gleichwertigkeitsprüfung
- Beschleunigtes Fachkräfteverfahren (§ 81a AufenthG) über die Ausländerbehörde
- Klärung, ob volle Gleichwertigkeit vorliegt oder eine Anpassungsqualifizierung nötig ist
Ankunft & Einarbeitung im Betrieb
Wir begleiten die Fachkraft, bis sie sicher an Maschine oder Anlage arbeitet – inklusive Anpassungsqualifizierung, Sicherheitsunterweisung und Patensystem.
- Anpassungsqualifizierung bzw. Kenntnisprüfung, sofern erforderlich
- Digitale Arbeitssicherheits- und Maschineneinweisung dokumentiert
- Fester Pate/Meister im Betrieb für die ersten Wochen
Individueller Mehrwert für jede Rolle im Betrieb.
Wählen Sie Ihre Position aus, um zu sehen, wie wir Ihre Probleme im Produktions- und Werkstattalltag lösen.
„Gleichwertigkeitsprüfung und Visum ohne Formularchaos.“
Die Herausforderung im Alltag:
Anträge bei der IHK FOSA, Zeugnisübersetzungen und die Abstimmung mit Ausländerbehörden kosten Stunden. Häufig ist unklar, ob der ausländische Abschluss überhaupt als gleichwertig anerkannt wird – oder erst eine Anpassungsqualifizierung nötig ist.
Wie die Plattform Ihr Problem löst:
- IHK-FOSA-Antrag vorbereitet: Zeugnisse, Übersetzungen und Nachweise werden strukturiert gesammelt und fehlerfrei eingereicht.
- Verfahrens-Tracker: Sie sehen jederzeit den Status bei IHK FOSA, Ausländerbehörde und Auslandsvertretung – ohne Rückfragen per Telefon.
- Automatisierte Formulare: Anträge zum beschleunigten Fachkräfteverfahren werden korrekt und automatisch befüllt.

Was das für Ihren Produktionsalltag bedeutet.
So machen wir Ihnen die tägliche Arbeit in Werkstatt und Produktion leichter – ganz konkret.
IHK-FOSA-Antrag digital begleitet
Die Gleichwertigkeitsprüfung des ausländischen Berufsabschlusses läuft vollständig über die Plattform – von der Zeugnisübersetzung bis zur Einreichung bei der zuständigen Stelle.
Sie müssen keine Formulare der IHK FOSA selbst ausfüllen oder Übersetzungen organisieren – das übernehmen wir.
Rechtssichere Beschäftigung ab Tag 1, da die Gleichwertigkeit sauber dokumentiert und nachweisbar ist.
Sie erfahren frühzeitig, in welchen Bereichen der Abschluss abweicht und was fachlich nachgeschult werden muss.
Soll-Ist-Abgleich der Qualifikation
Das System vergleicht den ausländischen Abschluss automatisiert mit dem passenden deutschen Referenzberuf (z. B. Elektroniker für Betriebstechnik, Industriemechaniker).
Sie sehen sofort, ob volle Gleichwertigkeit vorliegt oder eine Anpassungsqualifizierung notwendig ist.
Planungssicherheit beim Personaleinsatz, da von Anfang an klar ist, welche Tätigkeiten die Fachkraft eigenständig übernehmen darf.
Sie erhalten eine konkrete Liste fehlender Teilqualifikationen statt vager Zeugnisangaben.
Beschleunigtes Fachkräfteverfahren im Blick
Der Status bei Ausländerbehörde, IHK FOSA und Auslandsvertretung ist jederzeit in Echtzeit einsehbar.
Keine Behörden-Telefonate mehr nötig, um den aktuellen Stand zu erfahren.
Verlässliche Prognosen zum Einreisetermin für Ihre Produktions- und Schichtplanung.
Sie wissen frühzeitig, ab wann die neue Fachkraft tatsächlich in der Werkstatt einsatzbereit ist.
Verträge & Formulare automatisch erstellt
Arbeitsverträge, Anpassungsqualifizierungs-Vereinbarungen und behördliche Formulare werden automatisch mit den richtigen Angaben erzeugt.
Enorme Zeitersparnis – kein manuelles Ausfüllen komplizierter Formulare mehr.
Rechtssicherheit bei Prüfungen, da alle Unterlagen vollständig und korrekt vorliegen.
Läuft im Hintergrund – für die Werkstatt entsteht dadurch kein zusätzlicher Aufwand.
Digitale Sicherheits- & Maschineneinweisung
Pflichtunterweisungen (Arbeitssicherheit, Maschinen- und Anlagenbedienung, Gefahrstoffe) sind hinterlegt und der Fortschritt jederzeit einsehbar.
Alle Pflichtschulungen sind lückenlos dokumentiert – griffbereit für jede Kontrolle.
Geringeres Haftungsrisiko, da Einweisungen nachweisbar und vollständig sind.
Sie nutzen fertige Einarbeitungspläne und dokumentieren den Fortschritt direkt im System.
Anerkennung nach dem Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz.
Für viele Fachberufe im produzierenden Gewerbe ist eine Gleichwertigkeitsfeststellung des ausländischen Abschlusses durch die zuständige IHK FOSA erforderlich, bevor die Fachkraft entsprechend eingesetzt und eingruppiert werden darf. Fehlt sie oder liegt nur eine teilweise Gleichwertigkeit vor, ist ggf. eine Anpassungsqualifizierung nötig. Unsere Verträge und Abläufe sind vollständig auf diese Anerkennungssystematik abgestimmt.
Wichtig für Betriebe: Ein Einsatz oder eine Eingruppierung ohne geklärte Gleichwertigkeit kann arbeits- und sozialversicherungsrechtliche Risiken sowie Nachforderungen nach sich ziehen. Die Plattform schützt Sie vor solchen Haftungsrisiken.
Lassen Sie uns Ihre Produktion absichern.
Im unverbindlichen Erstgespräch zeigen wir Ihnen anwendungsbereite Qualifikationsprofile bereits geprüfter Fachkräfte, die kurz vor der Einreise stehen.